58 Uniform und Auftreten
58 Uniform und Auftreten
1 Die Uniform ist Ausdruck der Zugehörigkeit zur Armee. Wer die Uniform trägt, repräsentiert die Truppe und ist deshalb zu korrektem Auftreten und Verhalten verpflichtet.
2 Truppengattungen, Dienstzweige und Verbände haben besondere Kennzeichen.
3 Uniformstücke, Abzeichen und Gegenstände, die nicht den Vorschriften entsprechen, dürfen nicht getragen werden.
4 Die Haare sind sauber und gepflegt zu tragen; lange Haare dürfen nicht offen getragen werden. Die Haare dürfen die dienstliche Tätigkeit nicht behindern und die persönliche Sicherheit nicht gefährden. Das VBS kann die Einzelheiten regeln.
Stand am 29. November 2005
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