64 Seelsorge
64 Seelsorge
1 Die Angehörigen der Armee haben das Recht auf seelsorgerische Betreuung. Sie können sich direkt an die Armeeseelsorger wenden.
2 Die seelsorgerische Betreuung obliegt den evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Armeeseelsorgern. Auch die Angehörigen anderer Konfessionen und Religionen können sich an die Armeeseelsorger wenden, wenn die Verhältnisse keine Betreuung durch einen eigenen Seelsorger gestatten.
3 Die Armeeseelsorger beraten die Kommandanten in Fragen der seelsorgerischen Betreuung. Sie üben ihre seelsorgerische Tätigkeit ohne Einmischung der Truppenvorgesetzten aus.
4 In Not und Bedrängnis stehen die Angehörigen der Armee einander kameradschaftlich bei.
Stand am 29. November 2005
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