Art. 45 Änderung bisherigen Rechts
Art. 45 Änderung bisherigen Rechts
Das Sprengstoffgesetz vom 25. März 19771 wird wie folgt geändert:
Art. 9 Abs. 1
...
Art. 40 Abs. 2 und 3
Aufgehoben
1 SR 941.41. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten BG.
Stand am 1. Mai 2007
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