Art. 60 Anhörung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Art. 60 Anhörung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Über die Aufstellung der Prämientarife und deren Gliederung in Klassen und Stufen hören die Versicherer die interessierten Organisationen der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.

Stand am 13. Juni 2006

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