Richtlinien
Art. 8h Richtlinien
Das EDI erarbeitet Richtlinien, worin Ausschreibung, Auswahl, Durchführung von Nationalen Forschungsschwerpunkten sowie deren Kontrolle näher geregelt sind. Diese Richtlinien1 werden vom Bundesrat genehmigt.
1 Die Richtlinien werden nicht in der AS publiziert; sie können beim Staatssekretariat bezogen werden (AS 2004 4263).
Stand am 7. Dezember 2004
Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
Achtung! Einige Titel sind noch nicht korrekt eingetragen. Es könnte eine Weile dauern, bis alle Artikel angepasst und korrigiert sind. Die neusten Artikel entnehmen Sie bitte aus der offiziellen Bundeswebseite. Danke für Euer Verständnis und Gruss, Euer Webmaster von www.rechtundgesetz.ch
Mitgliederkommentare zu diesem Artikel
Keine Kommentare vorhanden.