30 Subalternoffiziere der Einheit
30 Subalternoffiziere der Einheit
1 Die Subalternoffiziere sind die der Mannschaft am nächsten stehenden Offiziere. Sie führen ihren Zug mit unmittelbarer persönlicher Einflussnahme und teilen im Einsatz Belastungen und Gefahren mit ihrer Truppe.
2 Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft ihrer Züge verantwortlich.
3 Sie leiten die Ausbildung und Erziehung in ihren Zügen.1
4 Im Auftrag ihres Kommandanten erfüllen sie besondere Aufgaben.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005
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