41 Begriff
41 Begriff
1 Unter Dienstbetrieb versteht man den organisierten Verlauf des täglichen Lebens und der Arbeit in einem militärischen Verband.
2 Die Vorschriften für den Dienstbetrieb gelten für den Ausbildungsdienst. Im Friedensförderungs-, im Assistenz- und im Aktivdienst werden sie der jeweiligen Lage angepasst.1
1 Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005
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