43 Gemeinschaftsbereich und Ausgangsrayon

43 Gemeinschaftsbereich und Ausgangsrayon

1 Der Gemeinschaftsbereich umfasst die von der Truppe benützten Einrichtungen, Gebäude und Örtlichkeiten.

2 Der Kommandant kann aus dienstlichen Gründen einen Ausgangsrayon festlegen. Der Ausgangsrayon darf nicht ohne Bewilligung verlassen werden. Im Ausbildungsdienst wird gewöhnlich auf die Festlegung eines Ausgangsrayons verzichtet.
Stand am 29. November 2005

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