49 Retablierung
49 Retablierung
1 Die Retablierung umfasst alle Tätigkeiten, welche die Bereitschaft des Verbandes wiederherstellen.1
2 Sie besteht aus Parkdienst und Innerem Dienst.
3 Der Einheitskommandant regelt die Verantwortlichkeiten und ordnet Kontrollen an.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005
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