63 Achtung der Religionen
63 Achtung der Religionen
1 Angehörige der Armee respektieren den Glauben anderer Personen. Sie vermeiden alles, was die religiösen Gefühle der Kameraden oder der Bevölkerung verletzt.
2 An Sonntagen und kirchlichen Feiertagen nimmt die Truppe Rücksicht auf die Sonntagsruhe der Bevölkerung. Im Einsatz gilt dies, soweit es Auftrag und Lage gestatten.
Stand am 29. November 2005
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