93 Grund- und Freiheitsrechte

93 Grund- und Freiheitsrechte

1 Den Angehörigen der Armee stehen die verfassungsmässigen und gesetzlichen Rechte auch im Militärdienst zu. Das gilt insbesondere für den Schutz der Persönlichkeit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Ausübung politischer Rechte.

2 Die Grund- und Freiheitsrechte erfahren im Militärdienst aber Einschränkungen. Diese Einschränkungen dürfen nur so weit gehen, wie die Erfüllung des Auftrags der Armee, der Truppe und des einzelnen Angehörigen der Armee es verlangt.
Stand am 29. November 2005

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