Art. 51a1 Altersgrenze für Kä
Art. 51a1 Altersgrenze für Käufer von Tieren
Tiere dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaber der elterlichen Gewalt an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Mai 1997, in Kraft seit 1. Juli 1997 (AS 1997 1121).
Stand am 1. Juli 2007
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