V. Widerruf

Art. 40e1

V. Widerruf

1. Form und Frist

1 Der Kunde muss dem Anbieter den Widerruf schriftlich erklären.

2 Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage und beginnt, sobald der Kunde:

a.

den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und

b.

von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat.

3 Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter.

4 Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben wird.

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990 (AS 1991 846; BBl 1986 II 354). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3120 3121; BBl 1993 I 805).


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