II. Inhalt der Eintragung
Art. 6411
II. Inhalt der Eintragung
In das Handelsregister sind einzutragen:
1.das Datum der Statuten;
2.die Firma und der Sitz der Gesellschaft;
3.der Zweck und, wenn die Statuten hierüber eine Bestimmung enthalten, die Dauer der Gesellschaft;
4.die Höhe des Aktienkapitals und der darauf geleisteten Einlagen;
5.Anzahl, Nennwert und Art der Aktien, Beschränkungen der Übertragbarkeit sowie Vorrechte einzelner Kategorien;
6.der Gegenstand der Sacheinlage und die dafür ausgegebenen Aktien, der Gegenstand der Sachübernahme und die Gegenleistung der Gesellschaft sowie Inhalt und Wert der besonderen Vorteile;
7.die Anzahl der Genussscheine mit Angabe des Inhalts der damit verbundenen Rechte;
8.die Art der Ausübung der Vertretung;
9.die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der zur Vertretung befugten Personen unter Angabe von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit;
10.der Name oder die Firma der Revisoren, unter Angabe des Wohnsitzes, des Sitzes oder einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung;
11.die Art und Weise, wie die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen und, wenn die Statuten hierüber eine Bestimmung enthalten, wie der Verwaltungsrat den Aktionären seine Erklärungen kundgibt.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733 786; BBl 1983 II 745).
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