Art. 51 Änderung bisherigen Rechts

Art. 51 Änderung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 4. Oktober 19931 über das bäuerliche Bodenrecht wird wie folgt geändert:


Gliederungstitel vor Art. 4a


...


Art. 4a


...


Gliederungstitel vor Art. 5


Aufgehoben


Art. 5 Sachüberschrift


...



1 SR 211.412.110. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V.


Stand am 1. September 2007

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