Art. 51 Änderung bisherigen Rechts
Art. 51 Änderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 4. Oktober 19931 über das bäuerliche Bodenrecht wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 4a
...
Art. 4a
...
Gliederungstitel vor Art. 5
Aufgehoben
Art. 5 Sachüberschrift
...
1 SR 211.412.110. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V.
Stand am 1. September 2007
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