Art. 711 Art der Zahlung
Art. 711 Art der Zahlung
1 ...2
2 Sofern ein Leistungsberechtigter gleichzeitig als Beitragspflichtiger mit der Ausgleichskasse abzurechnen hat, können die Renten und Hilflosenentschädigungen mit den geschuldeten Beiträgen verrechnet werden.
1 Fassung gemäss Ziff. 1 des BRB vom 10. Jan. 1969 (AS 1969 125).
2 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 1996 (AS 1996 668).
Stand am 5. Dezember 2006
Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
Achtung! Einige Titel sind noch nicht korrekt eingetragen. Es könnte eine Weile dauern, bis alle Artikel angepasst und korrigiert sind. Die neusten Artikel entnehmen Sie bitte aus der offiziellen Bundeswebseite. Danke für Euer Verständnis und Gruss, Euer Webmaster von www.rechtundgesetz.ch
Mitgliederkommentare zu diesem Artikel
Keine Kommentare vorhanden.