Art. 1401 Inhalt der Eintragungen

Art. 1401 Inhalt der Eintragungen

1 Die Eintragung umfasst:


a.die Versichertennummer;b.2die Abrechnungsnummer des Beitragspflichtigen, der über die Beiträge mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, oder die Versichertennummer des Ehegatten, dessen Einkommen aufgeteilt worden ist;c.3eine Schlüsselzahl, welche Auskunft über die Art des Eintrages in das individuelle Konto gibt;d.4das Beitragsjahr und die Beitragsdauer in Monaten;e.das Jahreseinkommen in Franken;f.5die für die Festsetzung der Betreuungsgutschrift notwendigen Angaben.

2 Die Eintragungen auf den individuellen Konten sind auf einer Liste aufzuzeichnen und der Zentralen Ausgleichsstelle zu melden.6



1 Fassung gemäss Ziff. I des BRB vom 10. Jan. 1969 (AS 1969 125).
2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. Juli 1978, in Kraft seit 1. Jan. 1979 (AS 1978 1172).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
6 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. April 1978, in Kraft seit 1. Jan. 1979 (AS 1978 420).


Stand am 5. Dezember 2006

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