Die Mittel des Fonds umfassen
die Zeichnungen der Bank;
die Zeichnungen der Teilnehmerstaaten;
andere vom Fonds vereinnahmte Mittel und
Mittel, die aus der Geschäftstätigkeit des Fonds stammen oder ihm sonst zufliessen.
Die Mittel des Fonds umfassen
die Zeichnungen der Bank;
die Zeichnungen der Teilnehmerstaaten;
andere vom Fonds vereinnahmte Mittel und
Mittel, die aus der Geschäftstätigkeit des Fonds stammen oder ihm sonst zufliessen.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 4 Mittel Die Mittel des Fonds umfassen (i) die Zeichnungen der Bank; (ii) die Zeichnungen der Teilnehmerstaaten; (iii) andere vom Fonds vereinnahmte Mittel und (iv) Mittel, die aus der Geschäftstätigkeit des Fonds stammen oder ihm sonst zufliessen. Kapitel III Mittel des Fonds