Consolidation: 0.101.3 - 2020-07-02
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.101.3
AS 2000 1664
Übersetzung
Europäisches Übereinkommen
über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen
Abgeschlossen in Strassburg am 5. März 1996
Von der Schweiz unterzeichnet am 27. August 19981
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1999
(Stand am 2. Juli 2020)
Die Mitgliedstaaten des Europarats,
die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
im Hinblick auf die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten2 (im Folgenden als «Konvention» bezeichnet);
im Hinblick auf das am 6. Mai 1969 in London unterzeichnete Europäische Übereinkommen über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen3;
im Hinblick auf das am 11. Mai 1994 in Strassburg unterzeichnete Protokoll Nr. 11 zur Konvention über die Umgestaltung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus4 (im Folgenden als «Protokoll Nr. 11 zur Konvention» bezeichnet), mit dem ein ständiger Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden als «Gerichtshof» bezeichnet) errichtet wird, der die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ersetzt;
in der Erwägung, dass es in Anbetracht dieser Entwicklung für die bessere Verwirklichung der Ziele der Konvention zweckmässig ist, dass den an den Verfahren vor dem Gerichtshof teilnehmenden Personen durch ein neues Übereinkommen, das Europäische Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (im Folgenden als «dieses Übereinkommen» bezeichnet), bestimmte Immunitäten und Erleichterungen gewährt werden,
haben Folgendes vereinbart:
- 1 Ohne Ratifikationsvorbehalt.
- 2 SR 0.101
- 3 SR 0.101.1
- 4 SR 0.101.09
- SR-Nummer
- SR 0.101.3
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.07.2020
- Dokumentdatum
- 05.03.1996
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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