Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Francisco teilgenommen oder bereits vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr diese Charta unterzeichnen und nach Artikel 110 ratifizieren.
Art. 3 – Mitgliedschaft
Art. 3
- Erlass-Kontext
- SR 0.120 · Staatsvertrag · Consolidation: 0.120 - 2015-06-23
- Gliederungspfad
- Kapitel II: Mitgliedschaft
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 23.06.2015
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Art. 3 Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Francisco teilgenommen oder bereits vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr dies
- SR-Nummer
- SR 0.120
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.06.1945
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht