Das vorliegende Abkommen regelt die Bedingungen, unter denen:
die französischen und/oder schweizerischen Rettungsdienste auf dem Gelände des CERN eingreifen, entweder auf Ersuchen der Organisation hin im Rahmen eines Rettungseinsatzes oder aus eigener Initiative, insbesondere wenn die Sicherheit der Gaststaaten oder von Personen gefährdet ist, wobei der internationale Status des CERN beachtet wird;
der Rettungsdienst der Organisation in der Umgebung des CERN-Geländes eingreift, entweder auf Ersuchen der französischen und/oder schweizerischen Rettungsdienste hin um diese zu unterstützen oder aus eigener Initiative um Personen in Gefahr Hilfe zu leisten.