Die Hilfeleistung am Ort der natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophe wird von Hilfsmannschaften gewährt, die dafür namentlich in folgenden Gebieten besonders ausgebildet sind: Brandbekämpfung, Bekämpfung nuklearer und chemischer Gefahren, Notfall- und Sanitätshilfe, Bergung, Rettung und Aufräumarbeiten. Die Hilfsmannschaften verfügen über das zur Erfüllung dieser Aufgaben nötige Spezialmaterial.
Wenn nötig, wird die Hilfeleistung mit allen anderen angemessenen Mitteln gewährt.
Die Hilfsmannschaften können auf dem Land-, Luft-, See- oder Flussweg entsandt werden.