Liechtenstein kann diesem Abkommen beitreten.
Der Beitritt Liechtensteins wird in einem Protokoll zu diesem Abkommen geregelt; darin werden alle Folgen eines solchen Beitritts aufgeführt, einschliesslich die Rechte und Pflichten, die zwischen Liechtenstein und der Schweiz sowie zwischen Liechtenstein einerseits sowie der Europäischen Gemeinschaft und denjenigen ihrer Mitgliedstaaten, die durch dieses Abkommen gebunden sind, andererseits begründet werden.