Im Sinne dieses Protokolls hat der Ausdruck «Mitglieder der konsularischen Vertretung» die ihm in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g des Übereinkommens gegebene Bedeutung, nämlich «die Konsularbeamten, die Bediensteten des Verwaltungs‑ oder technischen Personals und die Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals».
Art. I
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 26.02.2015
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Art. I Im Sinne dieses Protokolls hat der Ausdruck «Mitglieder der konsularischen Vertretung» die ihm in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g des Übereinkommens gegebene Bedeutung, nämlich «die Konsularbeamten, die Bediensteten des Verwaltungs‑ oder technischen Personals und die Mitglieder des dienstliche
- SR-Nummer
- SR 0.191.022
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.04.1963
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht