Die Sachverständigen geniessen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeit der EUTELSAT und während ihrer Reisen nach und von ihrem Auftragsort folgende Vorrechte und Immunitäten:
Immunität von der Gerichtsbarkeit, auch nach Beendigung ihres Auftrags, hinsichtlich der von ihnen bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben vorgenommenen Handlungen einschliesslich ihrer mündlichen und schriftlichen Äusserungen; diese Immunität gilt jedoch nicht im Fall eines von einem Dritten angestrengten Zivilverfahrens wegen Schäden aufgrund eines Unfalls, der durch ein einem Sachverständigen gehörendes oder von einem Sachverständigen geführtes Kraftfahrzeug oder sonstiges Verkehrsmittel verursacht wurde, oder im Fall eines von einem Sachverständigen begangenen Verstosses gegen Strassenverkehrsvorschriften, an dem ein solches Fahrzeug beteiligt ist;
Unverletzlichkeit aller amtlichen Papiere und Dokumente, die sich auf die amtliche Tätigkeit der EUTELSAT beziehen;
dieselbe Behandlung in bezug auf die Währungs‑ und Devisenkontrolle, wie sie den Mitgliedern des Personals zwischenstaatlicher Organisationen gewährt wird;
Befreiung von Einwanderungsbeschränkungen und der Ausländermeldepflicht.
Die Vertragsparteien des Protokolls sind nicht verpflichtet, ihren eigenen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet die in Absatz 1 Buchstaben c und d vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten zu gewähren.