Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwenden:
auf die Feststellung und Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses;
auf Adoptionsentscheidungen und Massnahmen zur Vorbereitung einer Adoption sowie auf die Ungültigerklärung und den Widerruf der Adoption;
auf Namen und Vornamen des Kindes;
auf die Volljährigerklärung;
auf Unterhaltspflichten;
auf Trusts und Erbschaften;
auf die soziale Sicherheit;
auf öffentliche Massnahmen allgemeiner Art in Angelegenheiten der Erziehung und Gesundheit;
auf Massnahmen infolge von Straftaten, die von Kindern begangen wurden;
auf Entscheidungen über Asylrecht und Einwanderung.