Ist eine Frist in Wochen ausgedrückt, so ist der dies ad quemder Tag der letzten Woche, der dem dies a quoim Namen entspricht.
Ist eine Frist in Monaten oder Jahren ausgedrückt, so ist der dies ad quemder Tag des letzten Monats oder des letzten Jahres, der nach seiner Zahl dem dies a quoentspricht, oder, wenn ein entsprechender Tag fehlt, der letzte Tag des letzten Monats.
Ist eine Frist in Monaten und Tagen oder Bruchteilen von Monaten ausgedrückt, so sind zuerst die ganzen Monate und danach die Tage oder Bruchteile der Monate zu zählen; für die Berechnung von Bruchteilen von Monaten ist davon auszugehen, dass ein Monat aus 30 Tagen besteht.