Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.
Art. 80 – Anmeldetag
Art. 80
Anmeldetag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 21.10.2024
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Art. 80 Anmeldetag Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind. Dritter Teil Die europäische Patentanmeldung / Kapitel I Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
- SR-Nummer
- SR 0.232.142.2
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 29.11.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht