Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Art. 83 – Offenbarung der Erfindung
Art. 83
Offenbarung der Erfindung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 21.10.2024
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Art. 83 Offenbarung der Erfindung Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Dritter Teil Die europäische Patentanmeldung / Kapitel I Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
- SR-Nummer
- SR 0.232.142.2
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 29.11.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht