Consolidation: 0.232.162 - 2003-12-18
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.232.162
AS 1981 1907; BBl 1980 I 1365
Originaltext
Internationales Übereinkommen
vom 2. Dezember 1961
zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Revidiert in Genf am 10. November 1972 und am 23. Oktober 1978
Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. Oktober 19801
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 17. Juni 1981
In Kraft getreten für die Schweiz am 8. November 1981
(Stand am 18. Dezember 2003)
Die Vertragsstaaten,
In der Erwägung, dass das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 19612 in der durch die Zusatzakte vom 10. November 19723 geänderten Fassung sich als wertvolles Instrument für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schutzes von Züchterrechten erwiesen hat,
Erneut die in der Präambel des Übereinkommens enthaltenen Grundsätze bekräftigend, wonach
sie von der Bedeutung überzeugt sind, die dem Schutz neuer Pflanzensorten sowohl für die Entwicklung der Landwirtschaft in ihrem Hoheitsgebiet als auch für die Wahrung der Interessen der Züchter zukommt,
sie sich der besonderen Probleme, die die Zuerkennung und der Schutz des Züchterrechts aufwerfen und insbesondere der Beschränkungen, die die Erfordernisse des öffentlichen Interesses der freien Ausübung eines solchen Rechtes auferlegen können, bewusst sind,
sie es für höchst wünschenswert halten, dass diese Probleme, denen sehr viele Staaten berechtigte Bedeutung beimessen, von jedem dieser Staaten nach einheitlichen und klar umrissenen Grundsätzen gelöst werden,
In der Erwägung, dass der Gedanke des Schutzes von Züchterrechten grosse Bedeutung in vielen Staaten gewonnen hat, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind,
In der Erwägung, dass bestimmte Änderungen in dem Übereinkommen erforderlich sind, um diesen Staaten den Beitritt zum Verband zu erleichtern,
In der Erwägung, dass einzelne Bestimmungen über die Verwaltung des durch das Übereinkommen geschaffenen Verbands im Licht der Erfahrungen änderungsbedürftig sind.
In der Erwägung, dass diese Ziele am besten durch die erneute Revision des Übereinkommens erreicht werden können,
haben folgendes vereinbart:
- SR-Nummer
- SR 0.232.162
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 18.12.2003
- Dokumentdatum
- 02.12.1961
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- Quelle
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