Dieses Übereinkommen darf nicht als Rechtfertigung für die Verletzung der territorialen Unversehrtheit oder politischen Unabhängigkeit eines Staates entgegen der Charta der Vereinten Nationen ausgelegt werden.
Art. 14
Art. 14
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 19.02.2019
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Art. 14 Dieses Übereinkommen darf nicht als Rechtfertigung für die Verletzung der territorialen Unversehrtheit oder politischen Unabhängigkeit eines Staates entgegen der Charta der Vereinten Nationen ausgelegt werden.
- SR-Nummer
- SR 0.351.4
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.12.1979
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht