Nach Erfüllung der für die Parteien jeweils geltenden Rechtsvorschriften unterrichten die Parteien einander schriftlich über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt am Tag nach Eingang der späteren Mitteilung in Kraft.
Dieses Abkommen ist in Brüssel am 27. November 2008 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache unterzeichnet worden, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.
Für die Schweiz | Für Eurojust |
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und | Präsident des Kollegiums: |
Eveline Widmer-Schlumpf | José Luís Lopes da Mota |