Dieses Abkommen bedarf der Ratifizierung oder Genehmigung durch die Vertragsparteien gemäss deren eigenen Verfahren. Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach der letzten Mitteilung betreffend die Zustimmung der Vertragsparteien, an das Abkommen gebunden zu sein, in Kraft.
Dieses Abkommen wird am selben Tag in Kraft gesetzt, an dem das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Kraft gesetzt wird.
Geschehen zu Kopenhagen am 28. April 2005, in zwei authentischen Ausfertigungen in englischer Sprache.
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André Faivet | Rikke Hvilshøj |