Consolidation: 0.411.934.91 - 1888-06-13
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.411.934.91
BS 12 418; BBl 1888 I 413
Übersetzung1
Übereinkunft
zwischen der Schweiz und Frankreich
betreffend Durchführung der Schulpflicht in den beidseitigen
Gebieten, insbesondere in den Grenzortschaften
Abgeschlossen am 14. Dezember 1887
Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. März 18882
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 13. Juni 1888
In Kraft getreten am 13. Juni 1888
(Stand am 13. Juni 1888)
Der Schweizerische Bundesrat
und
der Präsident der Französischen Republik,
in der Absicht, den Kindern der beiden Nationen, insbesondere in den angrenzenden Schweizerkantonen und französischen Departementen, die Wohltat des obligatorischen und unentgeltlichen Primarunterrichts zu sichern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke eine Spezial‑Übereinkunft abzuschliessen, und zu ihren diesfälligen Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche Bevollmächtigten, nach Austausch und Richtigbefinden ihrer Vollmachten, die folgenden Artikel vereinbart haben:
- 1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
- 2 AS10 628
- SR-Nummer
- SR 0.411.934.91
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 13.06.1888
- Dokumentdatum
- 14.12.1887
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.411.934.91
- Dokumentart
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.12.1887
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
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