Zu diesem Zweck nimmt das Institut vom Hochschuljahr 1992/93 an jeweils höchstens vier schweizerische Forschungsstudenten in seine Gesamtstudentenschaft auf, die hier entweder ihr Doktorat oder ein einjähriges Nachdiplomstudium absolvieren möchten.
Die Anzahl der in den einzelnen Jahren zum Institut zugelassenen schweizerischen Forschungsstudenten richtet sich nach dieser Höchstzahl (unbeschadet des Artikels 8) und den Qualifikationen der schweizerischen Bewerber für das jeweilige Jahr.
Schweizerische Forschungsstudenten, die für weniger als ein Jahr zum Institut zugelassen werden (insbesondere im Rahmen von ERASMUS‑Projekten), werden auf die in Absatz 1 festgesetzte Höchstzahl nicht angerechnet.