Die schweizerischen und die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen über «Jugend und Sport» sind in der Anlage I zu diesem Abkommen aufgeführt. Änderungen und Ergänzungen werden gegenseitig auf dem diplomatischen Weg notifiziert.
Art. 2
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 13.02.2015
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Art. 2 Die schweizerischen und die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen über «Jugend und Sport» sind in der Anlage I zu diesem Abkommen aufgeführt. Änderungen und Ergänzungen werden gegenseitig auf dem diplomatischen Weg notifiziert.
- SR-Nummer
- SR 0.415.951.41
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 08.04.1981
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht