Consolidation: 0.425.12 - 1980-06-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.425.12
AS 1975 2126; BBl 1974 I 931
Originaltext
Vereinbarung
zwischen bestimmten europäischen Regierungen
und der Europäischen Weltraumforschungsorganisation
über die Durchführung des Raumfahrzeugträger‑Programms ARIANE
Abgeschlossen in Neuilly‑sur‑Seine am 21. September 1973
Von der Bundesversammlung genehmigt am 25. September 19741
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 29. April 1975
In Kraft getreten für die Schweiz am 29. April 1975
(Stand am 1. Juni 1980)
Präambel
Die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumkonferenz, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben (im folgenden als «Teilnehmer» bezeichnet), und die durch das am 14. Juni 1962 zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen2 gegründete Europäische Weltraumforschungsorganisation (im folgenden als «Organisation» bzw. als «Übereinkommen» bezeichnet),
Eingedenk der von der Europäischen Weltraumkonferenz (ESC) am 20. Dezember 1972 angenommenen Entschliessung, in der sich die ESC grundsätzlich damit einverstanden erklärt, dass das von der französischen Regierung nach der Einstellung des Projekts EUROPA III vorgeschlagene Trägerraketen‑Entwicklungsprojekt in einem gemeinschaftlichen europäischen Rahmen durchgeführt und geleitet wird, und in Anbetracht der von der Europäischen Weltraumkonferenz auf der Tagung vom 31. Juli 1973 gefassten Beschlüsse,
In der Erwägung, dass die in der besagten Entschliessung genannte Europäische Weltraumbehörde (im folgenden die «Behörde» genannt) den gemeinschaftlichen europäischen Rahmen für dieses vorübergehend der Organisation anvertraute Programm bilden soll,
In der Erwägung, dass es im Interesse Europas liegt, Anfang der achtziger Jahre eine eigene wirtschaftlich wettbewerbsfähige Kapazität für den Start von Satelliten und vor allem von Anwendungssatelliten zu besitzen,
In der Erwägung, dass es den europäischen Staaten zum Nutzen gereicht, die auf dem Gebiet der Trägerraketen erworbene Fähigkeit zu bewahren und die in diesen Staaten entwickelte Weltraumtechnologie zu verwerten,
Angesichts des von der französischen Regierung den Ministern der ESC unterbreiteten Berichtes vom 15. April 1973,
Eingedenk der von den Vertretern der vorerwähnten Regierungen im Rat der Organisation am 1. August 1973 abgegebenen Erklärung (ESRO/C/LIX/DEC.1),
Eingedenk der vom Rat der Organisation auf der 59. Tagung angenommenen Entschliessung über die Annahme des Antrags auf Durchführung dieses Programms im Rahmen der Organisation bis zur Gründung der Europäischen Weltraumbehörde (ESRO/C/LIX/RES. 1),
Sind wie folgt übereingekommen:
- 1 AS 1975 2125
- 2 [AS 1966 1246, 1970 888. SR 0.425.09 Art. XXI Abs. 2]. Dem genannten Übereinkommen entspricht heute das Übereink. vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (SR 0.425.09).
- SR-Nummer
- SR 0.425.12
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.1980
- Dokumentdatum
- 21.09.1973
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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