Dieses Protokoll tritt am dreissigsten Tag in Kraft, der auf das Datum folgt, an dem alle Vertragsparteien des Übereinkommens nach Artikel 4 Vertragsparteien dieses Änderungsprotokolls geworden sind.
Art. 5
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.12.2005
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Art. 5 Dieses Protokoll tritt am dreissigsten Tag in Kraft, der auf das Datum folgt, an dem alle Vertragsparteien des Übereinkommens nach Artikel 4 Vertragsparteien dieses Änderungsprotokolls geworden sind.
- SR-Nummer
- SR 0.457.1
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.06.1998
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht