Der Zweck dieses Abkommens ist der Schutz aller im Zusammenhang mit den zwischen den beiden Vertragsparteien oder einer Dienststelle oder juristischen Person unter nationalem Recht, im Bereich Verteidigung und militärische Zusammenarbeit ausgetauschten oder erstellten klassifizierten Informationen.
Art. 1 – Zweck
Art. 1
Zweck
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2018
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Art. 1 Zweck Der Zweck dieses Abkommens ist der Schutz aller im Zusammenhang mit den zwischen den beiden Vertragsparteien oder einer Dienststelle oder juristischen Person unter nationalem Recht, im Bereich Verteidigung und militärische Zusammenarbeit ausgetauschten oder erstellten klassifizierten In
- SR-Nummer
- SR 0.514.133.41
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.11.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht