Der Zweck dieses Abkommens ist der Schutz von Verteidigungs- und Militärprojekten betreffenden klassifizierten Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien oder öffentlichen Organisationseinheiten und Einzelpersonen, die unter der nationalen Gesetzgebung der Partien stehen, im Rahmen der Umsetzung und der Erarbeitung von klassifizierten Verträgen oder des Zwecks des vorliegenden Abkommens ausgetauscht werden.
Art. I – Zweck
Art.I
Zweck
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.02.2012
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Art. I Zweck Der Zweck dieses Abkommens ist der Schutz von Verteidigungs- und Militärprojekten betreffenden klassifizierten Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien oder öffentlichen Organisationseinheiten und Einzelpersonen, die unter der nationalen Gesetzgebung der Partien stehen, im Ra
- SR-Nummer
- SR 0.514.144.91
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 02.02.2012
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht