Consolidation: 0.632.293.362 - 1980-01-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.632.293.362
AS 1979 2587; BBl 1979 III 1
Übersetzung des englischen Originaltextes
Vereinbarung
zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten
betreffend Käse
Abgeschlossen am 12. April 1979
Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Dezember 19791
In Kraft getreten am 1. Januar 1980
(Stand am 1. Januar 1980)
1. Die Vereinigten Staaten sind bereit, in Liste XX des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens2, die in Anhang II enthaltenen nach Käsesorten aufgeteilten Kontingente zu binden. Diese Kontingente werden aufgrund von Abschnitt 22 des Landwirtschaftsgesetzes (Agricultural Adjustment Act) von 1933 gemäss GATTWaiver von 1955 eingeführt.
2. Die Vereinigten Staaten sind bereit, ihr Einfuhrsystem so anzupassen, dass:
die in Anhang I aufgeführten Käse keiner Kontingentierung unterstellt und
die andern Käse im Rahmen der festgelegten Kontingente frei eingeführt werden.
3. Die globale Kontingentsmenge, die der Schweiz für die dem Kontingentssystem unterworfenen Käsesorten gewährt wird, beträgt im Minimum 6500 metrische Tonnen (MT). Die Verteilung der Kontingente auf die verschiedenen Sorten ist in Anhang II dieser Vereinbarung aufgeführt. Die Vereinigten Staaten sind bereit, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die maximale Ausnützung der Kontingente zu gestatten. Sollte die Schweiz nicht in der Lage sein, eine bestimmte jährliche Kontingentsmenge zu liefern, können die Vereinigten Staaten vereinbarungsgemäss für den Rest des Kontingentsjahres eine vorübergehende Änderung des Ursprungslandes anordnen, um es den amerikanischen Importeuren und Lizenznehmern zu ermöglichen, ihre Importlizenzen anderweitig zu verwenden.
4. Die Schweiz erklärt sich bereit, keine Erstattungen oder andere staatliche Beiträge in einer Weise zu gewähren, dass der Preis für Käse schweizerischen Ursprungs Unter den Grosshandelspreisen für gleichartige, einheimische Käse der Vereinigten Staaten zu liegen kommt. Jeder mit dieser Vereinbarung in Widerspruch stehende staatliche Beitrag würde die Vereinigten Staaten zu Gegenmassnahmen veranlassen.
- 1 Abs. 1 Bst. o des BB vom 12. Dez. 1979 (AS1979 2149).
- 2 SR 0.632.21
- SR-Nummer
- SR 0.632.293.362
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.1980
- Dokumentdatum
- 12.04.1979
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
Verfügbare Sprachversionen
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
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