Die Bestimmungen des WTO-Abkommens über die Landwirtschaft4 finden zwischen den Parteien Anwendung.
Art. 6
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- 4 SR 0.632.20 Anhang 1 A.3
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2007
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Art. 6 Die Bestimmungen des WTO-Abkommens über die LandwirtschaftSR 0.632.20 Anhang 1 A.3 finden zwischen den Parteien Anwendung. SR 0.632.20 Anhang 1 A.3
- SR-Nummer
- SR 0.632.314.891.1
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.06.2004
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht