Zur Durchführung der Tarifbegünstigung für Südfrüchte (agrumi) werden die Schweizerischen Bundesbahnen einen neuen Ausnahmetarif unter Herabsetzung der Grundtaxe von 11 Rappen auf 7,4 Rappen für die Tonne und den Tarifkilometer erstellen. Dieser Tarif soll auf 1. November 1909 zur Einführung gelangen.
Für den Durchgangsverkehr über die Gotthardbahn soll die jetzige kilometrische Taxe von 6,5 Rappen beibehalten werden.
Die Expeditionsgebühr wird nicht geändert.