Consolidation: 0.742.140.28 - 2020-12-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.742.140.28
AS 2020 6357
Übersetzung
Abkommen
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und
der Regierung der Italienischen Republik über die Entwicklung
der Bahninfrastruktur auf den Strecken zwischen der Schweiz
und Italien auf der Lötschberg-Simplon-Achse
Abgeschlossen am 3. September 2020
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Dezember 2020
(Stand am 1. Dezember 2020)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Italienischen Republik,
nachstehend Parteien genannt,
in Anbetracht der Vereinbarung vom 2. November 19991 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Ministerium für Verkehr und Schifffahrt der Republik Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN) (nachfolgend: Vereinbarung vom 2. November 1999),
in Anbetracht des Abkommens vom 28. Januar 20142 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Entwicklung der Bahninfrastruktur auf den Strecken zwischen der Schweiz und Italien,
in Anbetracht der Absichtserklärung vom 17. Dezember 20123 zwischen der Schweiz und Italien über die bilaterale Zusammenarbeit bei der Realisierung der Ausbauvorhaben im Bereich der Bahninfrastruktur und der Bahntransportleistungen bis 2020,
in der Erwägung, dass die Verbesserung der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen zwischen der Schweiz und der Italienischen Republik ein strategisches Ziel beider Länder ist, um die Voraussetzungen für die Entwicklung des Personenverkehrs und des Gütertransports auf der Schiene zu schaffen,
im gemeinsamen Bestreben, die Umwelt und die Landschaft zu schützen und die Erreichbarkeit der urbanen Zentren zu verbessern,
im Bewusstsein, dass leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen die Grundlage für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der nationalen und regionalen Wirtschaft darstellen,
insbesondere in der Überzeugung, dass die nötigen baulichen Massnahmen für die Durchfahrt von Zügen mit Gütern von 4 Metern Eckhöhe auf den südlichen Zulaufstrecken zur NEAT prioritär und von strategischer Bedeutung sind,
haben Folgendes vereinbart:
- 1 SR 0.742.140.345.43
- 2 SR 0.742.140.345.432
- 3 DieAbsichtserklärung ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.news.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > UVEK > 17. Dezember 2012.
- SR-Nummer
- SR 0.742.140.28
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2020
- Dokumentdatum
- 03.09.2020
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
Verfügbare Sprachversionen
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- SR-Nummer
- SR 0.742.140.28
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.09.2020
- Quelle
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- Rechtsbereich
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