im Sinn dieses Protokolls bedeutet «Übereinkommen» das am 10. Oktober 1957 in Brüssel beschlossene Internationale Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und sein Unterzeichnungsprotokoll.
Art. I
Art. I
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 12.02.2008
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Art. I im Sinn dieses Protokolls bedeutet «Übereinkommen» das am 10. Oktober 1957 in Brüssel beschlossene Internationale Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und sein Unterzeichnungsprotokoll.
- SR-Nummer
- SR 0.747.331.521
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.12.1979
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht