Die Satzung der Agentur sowie alle Änderungen, denen sie nach Massgabe ihrer eigenen sowie der Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen wird, sind im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien gültig und rechtswirksam.
Jede Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch die Kommission; hierfür ist Einstimmigkeit ihrer Mitglieder erforderlich.
Die Artikel 1, 11, 19 und 20 der beigefügten Satzung können jedoch von der Kommission nicht geändert werden.