Consolidation: 0.748.131.934.922 - 1998-12-07
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.748.131.934.922
AS 1993 1338
Notenaustausch
vom 19. Oktober 1992/26. Januar 1993
zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung
nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel‑Mülhausen 1
In Kraft getreten am 1. März 1993
(Stand am 7. Dezember 1998)
Übersetzung2
Schweizerische Botschaft | Paris, den 26. Januar 1993 |
Ministerium | |
Paris |
Die Schweizerische Botschaft bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Note vom 19. Oktober 1992 anzuzeigen, die folgenden Wortlaut hat:
«Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bezeugt der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und bezieht sich auf Artikel 1 Absatz 4 des Abkommens zwischen Frankreich und der Schweiz vom 28. September 19603 über nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt.
Die französische Regierung hat von der Vereinbarung, die den Text der Vereinbarung vom 26. März 19714 über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel‑Mülhausen aufhebt und ersetzt, Kenntnis genommen.
Diese Vereinbarung, die am 5. Februar 1992 vom Generaldirektor der französischen Zollverwaltung und der indirekten Steuern und am 21. Mai 1992 vom Oberzolldirektor der Eidgenössischen Zollverwaltung unterzeichnet wurde, hat folgenden Wortlaut:
«Gestützt auf das Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz vom 28. September 1960 über nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt;
Gestützt auf den französisch‑schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 19495 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel‑Mülhausen in Blotzheim.
- 1 Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 28. September 1960 (SR 0.631.252.934.95) zwischen der Schweiz und Frankreich wird die gemäss der vorliegenden Vereinbarung auf französischem Gebiet gelegene Zone der Gemeinde Basel zugeordnet.
- 2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
- 3 SR 0.631.252.934.95
- 4 [AS 1971 723, 1978 284]
- 5 SR 0.748.131.934.92
- SR-Nummer
- SR 0.748.131.934.922
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 07.12.1998
- Dokumentdatum
- 26.01.1993
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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Consolidation: 0.748.131.934.922 - 1998-12-07
- SR-Nummer
- SR 0.748.131.934.922
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.01.1993
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
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