Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.783.51
AS 1966 197; BBl 1965 II 521
Satzung des Weltpostvereins 1
Abgeschlossen in Wien am 10. Juli 1964
Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 19652
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 4. Februar 1966
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1966
Abgeändert durch die Zusatzprotokolle von Tokyo 1969, Lausanne 1974, Hamburg 1984, Washington 1989, Seoul 1994, Beijing 1999, Bukarest 2004, Genf 2008, Istanbul 2016, Addis Abeba 2018 und Abidjan 20213
(Stand am 16. Juli 2024)
Präambel4
Im Bestreben, die Völkerverbindung durch einen wirkungsvollen Betrieb der Postdienste zu fördern und einen Beitrag zur Erreichung der hohen Ziele der internationalen Zusammenarbeit in kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen zu leisten, haben die Bevollmächtigten der Regierungen der vertragschliessenden Länder unter dem Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung5 diese Satzung verabschiedet.
Aufgabe des Weltpostvereins (nachfolgend als «der Verein» bezeichnet)6 ist es, die nachhaltige Entwicklung weltweiter hochwertiger, effizienter und allgemein zugänglicher Postdienste mit dem Ziel zu fördern, die Kommunikation zwischen den Menschen dieser Erde zu erleichtern, und zwar durch:
Gewährleistung des freien Umlaufs der Postsendungen auf dem einheitlichen, aus zusammengeschlossenen Netzen bestehenden Postgebiet;
Förderung der Annahme fairer gemeinsamer Normen und der Nutzung der Technologie;
Gewährleistung der Zusammenarbeit und Interaktion zwischen allen Beteiligten;
Förderung einer effizienten technischen Zusammenarbeit;
Berücksichtigung der Entwicklung von Kundenbedürfnissen.
- 1 Konsolidierte Version (AS 2022 659).
- 2 Art. 1 Ziff. 1 des BB vom 16. Dez. 1965 (AS 1966165).
- 3 11. Zusatzprotokoll zur Satzung, angenommen in Abidjan am 26. Aug. 2021, Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 7. Okt. 2022, in Kraft getreten für die Schweiz am 7. Okt. 2022.
- 4 Abgeändert am Kongress von Bukarest 2004.
- 5 Abgeändert am Kongress von Abidjan 2021.
- 6 Abgeändert am Kongress von Abidjan 2021.
- SR-Nummer
- SR 0.783.51
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 16.07.2024
- Dokumentdatum
- 10.07.1964
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964
- SR-Nummer
- SR 0.783.51
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 10.07.1964
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht