Dem Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein1 wird als Zusatzartikel folgende Bestimmung beigefügt:
«Die Beamten des Weltpostvereins haben das Recht, gemäss den auf Grund von Artikel XIV getroffenen besondern Abreden die Passierscheine der Vereinten Nationen zu benützen.»