130 | Im Hoheitsgebiet eines jeden ihrer Mitglieder ist die Union in dem Masse rechtsfähig, als es für die Ausübung ihrer Tätigkeit und die Verwirklichung ihrer Ziele notwendig ist. |
Art. 17 – Rechtsfähigkeit der Union
Art. 17
Rechtsfähigkeit der Union
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 27.12.2004
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Art. 17 Rechtsfähigkeit der Union 130 Im Hoheitsgebiet eines jeden ihrer Mitglieder ist die Union in dem Masse rechtsfähig, als es für die Ausübung ihrer Tätigkeit und die Verwirklichung ihrer Ziele notwendig ist. Teil I Grundlegende Bestimmungen / Kapitel I Zusammensetzung, Zweck und Aufbau der Uni
- SR-Nummer
- SR 0.784.16
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 06.11.1982
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht